Verwaltungsgemeinschaft Bergtheim

Neuerungen im Bereich des Gaststättenrechts

neue Genehmigungsfiktion nach § 12 GastG

Für Gestattungen nach § 12 GastG für den Ausschank alkoholischer Getränke im Rahmen von Veranstaltungen gilt ab sofort Folgendes:

Zur Vermeidung von Doppelprüfungen und zur Verschlankung des gaststättenrechtlichen Prüfverfahrens kann die Kommune, wenn keine Zweifel am Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen bestehen, auf die Erstellung und den Erlass eines Bescheides verzichten. Kosten werden in diesem Fall nicht erhoben, da kein nennenswerter Verwaltungsaufwand entsteht.

Die Gestattung gilt somit als erteilt, wenn die Gemeinde innerhalb von zwei Wochen ab dem Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen keinen vertieften Prüfungsbedarf sieht, also v. a. an der Zuverlässigkeit keine Zweifel bestehen.

Das Antragsformular ist trotzdem wie gewohnt vollständig ausgefüllt und unterschrieben einzureichen.

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