Pflegen von Grundstücken

Mitteilung Pflegen von Grundstücken

Die Verwaltungsgemeinschaft Bergtheim teilt für ihre Mitgliedsgemeinden Bergtheim und Oberpleichfeld mit:
Die Eigentümer von unbebauten Grundstücken im Ortsbereich werden hiermit aufgefordert, diese zu mähen und das Mähgut zu beseitigen oder einzuarbeiten.

Das Gebot der Rücksichtnahme gebietet, die angrenzenden Nachbarn nicht durch Samenflug zu belästigen.

Um in Zukunft solche Beeinträchtigungen und Belästigungen auszuschließen wird empfohlen, diese Grundstücke entweder regelmäßig zu mähen und zu pflegen oder gärtnerisch und landwirtschaftlich zu nutzen.

Außerdem wird darauf hingewiesen, dass die Abflussrinnen entlang der Straße von Schmutz und Bewuchs freizuhalten sind, damit das Wasser ungehindert abfliesen kann. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass auch die Einzeiler entlang der Grundstücksgrenzen freizulegen sowie die Gehwege von Schmutz und Bewuchs zu befreien sind.

Des Weiteren verweist die Verwaltungsgemeinschaft Bergtheim auf die in beiden Mitgliedsgemeinden vorhandenen Reinigungs- und Sicherungsverordnungen. In diesem Zusammenhang fordern wir die Grundstückseigentümer auf, bei Bepflanzungen entlang der Grundstücksgrenzen darauf zu achten, dass der Überhang bis zur Grundstücksgrenze zurück zu schneiden ist. Darunter fallen sowohl Büsche und Hecken als auch Bäume, die in einer Höhe bis zu 4 m in den Verkehrsraum wachsen.

Wir hoffen auf Ihre Mitarbeit!