Wahlhelfer dringend gesucht!

Landtags- und Bezirkswahl
am 08.10.2023

Am 08.10.2023 findet die Landtags- und Bezirkswahl 2023 statt.

Für diese Wahl werden am Wahltag in Bergtheim für vier Wahllokale und drei Briefwahllokale und in Oberpleichfeld für ein Wahllokal und zwei Briefwahllokale Wahlhelfer benötigt.

Für jedes Wahllokal sind 9 Wahlhelfer erforderlich.

Die Verwaltungsgemeinschaft Bergtheim ist daher für ihre Mitgliedsgemeinden Bergtheim mit Ortsteilen und Oberpleichfeld auf ihre Mithilfe angewiesen.

Als Wahlhelfer haben Sie die Möglichkeit, ein Stück Demokratie live zu erleben und mitzugestalten sowie ein Ehrenamt auszuführen. Für Ihre Unterstützung erhalten Sie für eine Tätigkeit als Wahlhelfer ein sog. Erfrischungsgeld.

Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?

Um als Wahlhelfer tätig sein zu können, müssen Sie bei der jeweiligen Wahl stimmberechtigt sein.

Was erwartet Sie bei Ihrer Tätigkeit als Wahlhelfer?

Folgende Aufgaben erwarten Sie am Wahlsonntag:
– Prüfung der Wahlberechtigung
– Ausgabe der Stimmzettel
– Beaufsichtigung der Wahlkabinen und der Wahlurne
– Eintragung des Stimmabgabevermerks in das Wählerverzeichnis
– Sicherstellung des ordnungsgemäßen Ablaufs der Stimmabgabe
– Auszählung der Stimmzettel ab 18:00 Uhr

Wie viel Zeit muss ich einplanen?

Für den Wahltag (08:00 bis 18:00 Uhr) werden die Wahlhelfer in Schichten eingeteilt. Einteilungswünsche werden soweit möglich berücksichtigt. Ab 18:00 Uhr muss das gesamte Team zum Auszählen der Stimmen im Wahllokal anwesend sein. Wie lange die Auszählung dauert, hängt von der Komplexität der jeweiligen Wahl ab.

Es besteht auch die Möglichkeit in einem Briefwahlvorstand mitzuwirken. Die Briefwahlvorstände treffen sich erst am Nachmittag des Wahltages, entscheiden über die Zulassung von Wahlbriefen und zählen ebenso ab 18:00 Uhr die Stimmzettel aus.

Interessierte Bürger bitten wir sich im Bürgerbüro der Verwaltungsgemeinschaft Bergtheim unter Tel. 09367/900710 zu melden.

Was passiert, wenn nicht genügend freiwillige Helfer gefunden werden?

Werden nicht genügend freiwillige Wahlhelfer gefunden, werden diese nach dem Zufallsprinzip über die Einwohnermeldedatei ausgewählt. Bei der Bestellung zum Wahlhelfer handelt es sich um ein gesetzlich vorgeschriebenes Ehrenamt, das nur aus zwingenden persönlichen Gründen abgelehnt werden darf.