Die Gemeinde Oberpleichfeld betreibt im gesamten Ortsbereich elektronische Wasserzähler der Firma Sensus, welche ein Funkmodul enthalten.
Dem Einbau und dem Betrieb solcher Zähler konnten Bürgerinnen und Bürger bisher gemäß dem ehemals vorhandenen § 19 a Abs. 1a der Wasserabgabesatzung nach Maßgabe des Art. 15 Abs. 5 Satz 1 des Bayerischen Datenschutzgesetzes schriftlich widersprechen.
Der Bayerische Landtag hat in seiner Sitzung am 19.07.2023 den Gesetzentwurf zur Änderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) und weiterer Rechtsvorschriften beschlossen.
Hierdurch ändert sich auch die Rechtslage zum Einbau und Betrieb von Funkwasserzählern zum 1. Januar 2024 maßgeblich: Das begründungslose Widerspruchsrecht findet sich in Art. 24 Abs. 4 Gemeindeordnung ab diesem Zeitpunkt nicht mehr.
Bisherige Widersprüche haben ab dem 01.01.2024 keine Rechtsgrundlage mehr. Hierdurch wird nun die Gemeinde Oberpleichfeld zur allgemeinen Umsetzung des Funkzählermessbetriebes verpflichtet.
Die Gemeinde Oberpleichfeld hat diese Rechtsänderung des Bayerischen Landtages mit ihrer neuen Wasserabgabesatzung vom 18.01.2024 gezwungenermaßen umgesetzt und den bisher vorhandenen § 19a ersatzlos gestrichen.
Die Funkmodule der verbauten Funkwasserzähler werden daher wieder reaktiviert.
Weitere Informationen erhalten Sie aus den beiden Rundschreiben des Bayerischen Gemeindetages sowie dem Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 14 vom 31.07.2023: