Beantragung von Ausweisdokumenten
Ist Ihr Personalausweis noch gültig?
Wir bitten Sie Ihre Ausweisdokumente stets auf ihre Gültigkeit hin zu überprüfen bzw. die für eine geplante Urlaubsreise erforderlichen Ausweise neu zu beantragen.
Eine Verlängerung von Personalausweis und Reisepass ist nicht möglich!
Wenn Sie ins Ausland verreisen möchten, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Reiseveranstalter und der für Ihr Reiseziel zuständigen Botschaft bzw. dem Konsulat über die für diesen Staat geltenden Einreisebestimmungen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros auf Grund einer Richtlinie des Bundesministeriums des Innern angewiesen sind keine Auskünfte zu Einreisebestimmungen zu erteilen.
Achtung: Abschließend und verbindlich sind jedoch nur die Auskünfte der zuständigen Botschaften und Konsulate!
Die Bearbeitung für Personalausweise beträgt derzeit ca. 3 Wochen und für Reisepässe ca. 8 Wochen, bitte berücksichtigen Sie diese Zeit bei Ihren Urlaubsvorbereitungen. In Eilfällen kann umgehend ein vorläufiger Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von bis zu 3 Monaten oder ein vorläufiger Reisepass mit einer Gültigkeit von bis zu 1 Jahr ausgestellt werden. Außerdem kann auch ein Reisepass im Expressverfahren beantragt werden, dieser wird innerhalb von 72 Stunden von der Bundesdruckerei Berlin ausgestellt.
Bitte beachten Sie, dass Sie für die Beantragung persönlich im Rathaus vorsprechen müssen und dass pro Ausweisdokument ein biometrisches Lichtbild aktuellen Datums erforderlich ist.
Eingescannte Fotos oder Lichtbilder, die die Person nicht erkennen lassen, sowie Fotos die nicht die Größe 35 mm x 45 mm aufweisen oder nicht die erforderlichen biometrischen Merkmale aufweisen oder die Qualität nicht besitzen, können nicht angenommen werden.
Reisen mit Kindern
Kinderreisepässe werden von den Staaten weltweit und teilweise auch innerhalb der EU nicht mehr überall als Ausweisdokument akzeptiert. Die Anerkennung deutscher Kinderreisepässe durch andere Staaten kann durch Deutschland nicht beeinflusst werden. Einige Staaten fordern bei Einreise, dass das Passdokument eine bestimmte Restgültigkeit aufweist, in der Regel drei bis sechs Monate. Damit Familienreisen nicht unterbrochen werden müssen, weil der (verlängerte) Kinderreisepass nicht anerkannt wird, hat der Gesetzgeber am 12. Oktober 2023 ein Gesetz veröffentlicht, das u. a. den Kinderreisepass zum 01.01.2024 abschafft.
Dies ist von den Eltern vor Reiseantritt zu prüfen – ggf. ist ein neuer Personalausweis oder Reisepass für das Kind zu beantragen. Die Fertigstellung der Kinderreisepässe erfolgte bislang in den eigenen Verwaltungen, wodurch diese bereits nach kürzester Zeit abgeholt werden konnten. Da nun für Kinder reguläre Dokumente benötigt werden, deren Herstellung bei der Bundesdruckerei in Berlin erfolgt, ist mit einer Bearbeitungszeit von 3 bis 4 Wochen ab Beantragung zu rechnen. Auf diese Zeitspanne haben die Behörden leider keinen Einfluss und können den Prozess daher auch nicht beschleunigen.