Ausweise

Ausweise

Das Bürgerbüro der Verwaltungsgemeinschaft Bergtheim informiert.
Ist Ihr Personalausweis noch gültig?

Wir bitten Sie Ihre Ausweisdokumente stets auf ihre Gültigkeit hin zu überprüfen bzw. die für eine geplante Urlaubsreise erforderlichen Ausweise neu zu beantragen.

Eine Verlängerung von Personalausweis und Reisepass ist nicht möglich!

Wenn Sie ins Ausland verreisen möchten, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Reiseveranstalter und der für Ihr Reiseziel zuständigen Botschaft bzw. dem Konsulat über die für diesen Staat geltenden Einreisebestimmungen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros auf Grund einer Richtlinie des Bundesministeriums des Innern angewiesen sind keine Auskünfte zu Einreisebestimmungen zu erteilen.

Die Homepage des Auswärtigen Amtes stellt bereits viele Informationen zur Verfügung.
Die Internet-Adresse lautet: http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Startseite_node.html

Dort wählen Sie den Bereich „Länder, Reisen und Sicherheit“ aus.

Achtung: Abschließend und verbindlich sind jedoch nur die Auskünfte der zuständigen Botschaften und Konsulate!

Die Bearbeitung für Personalausweise beträgt derzeit ca. 3 Wochen und für Reisepässe ca. 4 Wochen, bitte berücksichtigen Sie diese Zeit bei Ihren Urlaubsvorbereitungen.
In Eilfällen kann umgehend ein vorläufiger Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von bis zu 3 Monaten oder ein vorläufiger Reisepass mit einer Gültigkeit von bis zu 1 Jahr ausgestellt werden. Außerdem kann auch ein Reisepass im Expressverfahren beantragt werden, dieser wird innerhalb von 72 Stunden von der Bundesdruckerei Berlin ausgestellt.

Wurde vom Bürgerbüro Bergtheim bisher noch kein Ausweisdokument ausgestellt, bitten wir bei der Beantragung um Vorlage der Geburtsurkunden bei ledigen und der Heiratsurkunden bzw. Auszug aus dem Eheregister bei verheirateten Bürgern (eine Kopie ist ausreichend).

Bitte beachten Sie, dass Sie für die Beantragung persönlich im Rathaus vorsprechen müssen und dass pro Ausweisdokument ein biometrisches Lichtbild aktuellen Datums erforderlich ist.

Eingescannte Fotos oder Lichtbilder, die die Person nicht erkennen lassen, sowie Fotos die nicht die Größe 35 mm x 45 mm aufweisen oder nicht die erforderlichen biometrischen Merkmale aufweisen oder die Qualität nicht besitzen, können nicht angenommen werden.

Bei Kinderreisepässen ist folgendes zu beachten:

Kinderreisepässe werden bis zum 12. Lebensjahr ausgestellt. Ab dem 01.01.2021 sind sie 1 Jahr, längstens jedoch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres, gültig. Eine Verlängerung ist auch immer nur um 1 Jahr möglich.
Für den Antrag sind die Unterschriften beider Erziehungsberechtigter persönlich unter Vorlage eines Ausweisdokumentes im Bürgerbüro zu leisten, Kinder ab 10 Jahren müssen ebenfalls persönlich mit zum Bürgerbüro kommen, um auf dem Antrag zu unterschreiben. Für Kinder jeglichen Alters ist ein Lichtbild nach den neuesten biometrischen Vorschriften erforderlich. Ebenso sind in jedem Fall Größe und Augenfarbe des Kindes anzugeben.
Kinderreisepässe können nach Vorlagen aller Unterlagen bei uns ausgestellt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 1 Woche.

Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass der Kinderreisepass nur ein Passersatzdokument ist und nicht von allen Staaten als Reisedokument anerkannt wird. Bitte beachten Sie hierbei, dass einige Länder, z.B. die USA, den Kinderreisepass nicht als Ausweisdokument anerkennen.

Für die Verlängerung eines Kinderreisepasses gelten ebenfalls diese Vorschriften. Der Kinderreisepass muss vor Ablauf der Gültigkeit verlängert werden. Hierfür sind die Vorlage eines neuen biometrischen Lichtbildes und die Unterschriften der Erziehungsberechtigten notwendig.
Eine Verlängerung der bisherigen Kinderausweise ist nicht mehr möglich.

Kosten der Ausweisdokumente:

Personalausweis:
ab 24 Jahre37,00 €
von 12 - 24 Jahre22,80 €
vorl. Personalausweis10,00 €
Reisepass:
unter 24 Jahre37,50 €
über 24 Jahre60,00 €
Expresspass zuzüglich32,00 €
vorl. Reisepass26,00 €
Kinderreisepass13,00 €
Verlängerung bzw. Nachträge6,00 €