Baugrundstücke in Opferbaum zu verkaufen
Die Gemeinde Bergtheim veräußert Baugrundstücke im Baugebiet „Unterm Dorf 4“ in Opferbaum (siehe untenstehende Planskizze).
Freie Grundstücke
Nachfolgende Grundstücke sind aktuell nicht vergeben:
- F.Nr. 301/5, Benediktinerstraße 9, Größe: 518 qm
- Fl.Nr. 301/6, Benediktinerstraße 11, Größe: 518 qm
- Fl.Nr. 301/8, Benediktinerstraße 15, Größe: 518 qm
- Fl.Nr. 301/9, Benediktinerstraße 17, Größe: 518 qm
- Fl.Nr. 301/10, Benediktinerstraße 19, Größe: 649 qm
Der Grundstückspreis beträgt 200,00 € pro Quadratmeter.
Der Käufer akzeptiert im notariellen Vertrag und ggf. durch dingliche Absicherung im Grundbuch u.a. folgende weitere Bedingungen anzuerkennen:
- Der Käufer verpflichtet sich gegenüber der Gemeinde Bergtheim das Grundstück innerhalb von 5 Jahren zu bebauen. Die Gemeinde Bergtheim erhält ein Rückkaufsrecht für den Fall, dass der Erwerber innerhalb einer Frist von 5 Jahren nach der notariellen Beurkundung nicht mit der Errichtung des Gebäudes begonnen hat (Bauverpflichtung). Die Rückübertragung des Grundstücks erfolgt auf Kosten des Käufers.
- Der Antragsteller hat das Gebäude mit seiner Familie selbst zu bewohnen und bei Bezugsfertigkeit als Hauptwohnsitz für sich und seiner Familie anzumelden.
- Sollte der Käufer das unbebaute Grundstück innerhalb von 5 Jahren nach der notariellen Beurkundung an Dritte weiter veräußern, verschenken oder aus anderen Gründen übertragen, so steht der Gemeinde Bergtheim ein Rückkaufsrecht zu. Die Rückübertragung des Grundstücks erfolgt auf Kosten des Käufers.
- Sollte der Käufer das bebaute Grundstück innerhalb von 10 Jahren nach der notariellen Beurkundung an Dritte weiter veräußern, verschenken oder aus anderen Gründen übertragen, so ist ein zusätzlicher Kaufpreis von 20 vom Hundert an die Gemeinde Bergtheim zu entrichten.
Ihr Interesse richten Sie bitte an die Bauverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Bergtheim unter
bauamt@vgem-bergtheim.bayern.de.
Haben Sie Fragen, so können Sie diese an vorgenannte E-Mail-Adresse bzw. telefonisch an unsere Mitarbeiter richten:
09367 90071-80 oder 09367 90071-21.
Den Bebauungsplan können Sie in der unten angefügten PDF einsehen.
Die Grundstücke werden im sog. „Windhundverfahren“ vergeben. Ein Rechtsanspruch hierzu besteht nicht.
Baugrundstücke in Dipbach zu verkaufen
Die Gemeinde Bergtheim veräußert Baugrundstücke im Baugebiet „Püssensheimer Straße“ in Dipbach (siehe untenstehende Planskizze).
Freie Grundstücke
Nachfolgendes Grundstück ist aktuell nicht vergeben:
- Fl.Nr. 3903/14, Bayernstraße 26, Größe: 558 qm
Der Grundstückspreis beträgt 200,00 € pro Quadratmeter.
Der Käufer akzeptiert im notariellen Vertrag und ggf. durch dingliche Absicherung im Grundbuch u.a. folgende weitere Bedingungen anzuerkennen:
- Der Käufer verpflichtet sich gegenüber der Gemeinde Bergtheim das Grundstück innerhalb von 5 Jahren zu bebauen. Die Gemeinde Bergtheim erhält ein Rückkaufsrecht für den Fall, dass der Erwerber innerhalb einer Frist von 5 Jahren nach der notariellen Beurkundung nicht mit der Errichtung des Gebäudes begonnen hat (Bauverpflichtung). Die Rückübertragung des Grundstücks erfolgt auf Kosten des Käufers.
- Der Antragsteller hat das Gebäude mit seiner Familie selbst zu bewohnen und bei Bezugsfertigkeit als Hauptwohnsitz für sich und seiner Familie anzumelden.
- Sollte der Käufer das unbebaute Grundstück innerhalb von 5 Jahren nach der notariellen Beurkundung an Dritte weiter veräußern, verschenken oder aus anderen Gründen übertragen, so steht der Gemeinde Bergtheim ein Rückkaufsrecht zu. Die Rückübertragung des Grundstücks erfolgt auf Kosten des Käufers.
- Sollte der Käufer das bebaute Grundstück innerhalb von 10 Jahren nach der notariellen Beurkundung an Dritte weiter veräußern, verschenken oder aus anderen Gründen übertragen, so ist ein zusätzlicher Kaufpreis von 20 vom Hundert an die Gemeinde Bergtheim zu entrichten.
Ihr Interesse richten Sie bitte an die Bauverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Bergtheim unter
bauamt@vgem-bergtheim.bayern.de.
Haben Sie Fragen, so können Sie diese an vorgenannte E-Mail-Adresse bzw. telefonisch an unsere Mitarbeiter richten:
09367 90071-80 oder 09367 90071-21.
Den Bebauungsplan können Sie in der unten angefügten PDF einsehen.
Die Grundstücke werden im sog. „Windhundverfahren“ vergeben. Ein Rechtsanspruch hierzu besteht nicht.