Baugrundstücke in Opferbaum zu verkaufen


Die Gemeinde Bergtheim veräußert Baugrundstücke im neuen, noch zu erschließenden Baugebiet „Unterm Dorf 4“ in Opferbaum (siehe untenstehende Planskizze).

Nachfolgende Grundstücke sind aktuell nicht vergeben:

  • Fl.Nr. 301/1, Benediktinerstraße 1, Größe: 706 qm
  • Fl.Nr. 301/5, Benediktinerstraße 9, Größe: 518 qm
  • Fl.Nr. 301/6, Benediktinerstraße 11, Größe: 518 qm
  • Fl.Nr. 301/8, Benediktinerstraße 15, Größe: 518 qm
  • Fl.Nr. 301/9, Benediktinerstraße 17, Größe: 518 qm
  • Fl.Nr. 301/10, Benediktinerstraße 19, Größe: 649 qm
  • Fl.Nr. 301/12, Benediktinerstraße 12, Größe: 563 qm
  • Fl.Nr. 301/13, Benediktinerstraße 10, Größe: 571 qm
  • Fl.Nr. 301/14, Benediktinerstraße 8, Größe: 578 qm

Der Grundstückspreis beträgt 200,00 € pro Quadratmeter.


Der Käufer akzeptiert im notariellen Vertrag und ggf. durch dingliche Absicherung im Grundbuch u.a. folgende weitere Bedingungen anzuerkennen:

  • Der Käufer verpflichtet sich gegenüber der Gemeinde Bergtheim das Grundstück innerhalb von 5 Jahren zu bebauen. Die Gemeinde Bergtheim erhält ein Rückkaufsrecht für den Fall, dass der Erwerber innerhalb einer Frist von 5 Jahren nach der notariellen Beurkundung nicht mit der Errichtung des Gebäudes begonnen hat (Bauverpflichtung). Die Rückübertragung des Grundstücks erfolgt auf Kosten des Käufers.
  • Der Antragsteller hat das Gebäude mit seiner Familie selbst zu bewohnen und bei Bezugsfertigkeit als Hauptwohnsitz für sich und seiner Familie anzumelden.
  • Sollte der Käufer das unbebaute Grundstück innerhalb von 5 Jahren nach der notariellen Beurkundung an Dritte weiter veräußern, verschenken oder aus anderen Gründen übertragen, so steht der Gemeinde Bergtheim ein Rückkaufsrecht zu. Die Rückübertragung des Grundstücks erfolgt auf Kosten des Käufers.
  • Sollte der Käufer das bebaute Grundstück innerhalb von 10 Jahren nach der notariellen Beurkundung an Dritte weiter veräußern, verschenken oder aus anderen Gründen übertragen, so ist ein zusätzlicher Kaufpreis von 20 vom Hundert an die Gemeinde Bergtheim zu entrichten.

Erschließung: Die tiefbauliche Erschließung des Gebietes erfolgt seit dem zweiten Quartal 2023. Mit baureifen Grundstücken kann bis voraussichtlich Ende November 2023 gerechnet werden.

Ihr Interesse richten Sie bitte an die Bauverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Bergtheim unter bauamt@vgem-bergtheim.bayern.de.

Haben Sie Fragen, so können Sie diese an vorgenannte E-Mail-Adresse bzw. telefonisch an unsere Mitarbeiter richten – 09367 90071-80 oder 09367 90071-21.

Den Bebauungsplan können Sie in der unten angefügten PDF einsehen.

Die Grundstücke werden im sog. „Windhundverfahren“ vergeben. Ein Rechtsanspruch hierzu besteht nicht.

Lageplan Baugebiet "Unterm Dorf 4" Opferbaum

Bebauungsplan Baugebiet "Unterm Dorf 4" Opferbaum