Briefwahlantrag für die Kommunalwahl
am 08.03.2026

Die Beantragung für eine andere Person ist nur mit schriftlicher Vollmacht möglich.
Sie kann daher nicht elektronisch erfolgen.
Das Versenden der beantragten Briefwahlunterlagen kann erst ab dem 16.02.2026 beginnen.
Wir empfehlen daher dringend, entweder am 08.03.2026 seine Stimme direkt im Wahllokal abzugeben
oder ab dem 16.02.2026 die Möglichkeit von Briefwahl vor Ort im Rathaus zu nutzen.

