Ausweise

Ausweise

Das Bürgerbüro der Verwaltungsgemeinschaft Bergtheim informiert.
Ist Ihr Personalausweis noch gültig?

Wir bitten Sie Ihre Ausweisdokumente stets auf ihre Gültigkeit hin zu überprüfen bzw. die für eine geplante Urlaubsreise erforderlichen Ausweise neu zu beantragen.

Eine Verlängerung von Personalausweis und Reisepass ist nicht möglich!

Wenn Sie ins Ausland verreisen möchten, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Reiseveranstalter und der für Ihr Reiseziel zuständigen Botschaft bzw. dem Konsulat über die für diesen Staat geltenden Einreisebestimmungen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros auf Grund einer Richtlinie des Bundesministeriums des Innern angewiesen sind keine Auskünfte zu Einreisebestimmungen zu erteilen.

Die Homepage des Auswärtigen Amtes stellt bereits viele Informationen zur Verfügung.
Die Internet-Adresse lautet: https://www.auswaertiges-amt.de/de.

Achtung: Abschließend und verbindlich sind jedoch nur die Auskünfte der zuständigen Botschaften und Konsulate!

 

Die Bearbeitung für Personalausweise beträgt derzeit ca. 3 Wochen und für Reisepässe ca. 4 Wochen, bitte berücksichtigen Sie diese Zeit bei Ihren Urlaubsvorbereitungen.
In Eilfällen kann umgehend ein vorläufiger Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von bis zu 3 Monaten oder ein vorläufiger Reisepass mit einer Gültigkeit von bis zu 1 Jahr ausgestellt werden. Außerdem kann auch ein Reisepass im Expressverfahren beantragt werden, dieser wird innerhalb von 72 Stunden von der Bundesdruckerei Berlin ausgestellt.

Wurde vom Bürgerbüro Bergtheim bisher noch kein Ausweisdokument ausgestellt, bitten wir bei der Beantragung um Vorlage der Geburtsurkunden bei ledigen und der Heiratsurkunden bzw. Auszug aus dem Eheregister bei verheirateten Bürgern (eine Kopie ist ausreichend).

Bitte beachten Sie, dass Sie für die Beantragung persönlich im Rathaus vorsprechen müssen und dass pro Ausweisdokument ein biometrisches Lichtbild aktuellen Datums erforderlich ist.

Eingescannte Fotos oder Lichtbilder, die die Person nicht erkennen lassen, sowie Fotos die nicht die Größe 35 mm x 45 mm aufweisen oder nicht die erforderlichen biometrischen Merkmale aufweisen oder die Qualität nicht besitzen, können nicht angenommen werden.

 

Reisen mit Kindern

Ab den 01.01.2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt und auch nicht verlängert.

Warum gibt es ab dem 01.01.2024 keine Kinderreisepässe mehr?
Kinderreisepässe waren früher sechs Jahre gültig und konnten anschließend verlängert werden - längstens bis zum 12. Lebensjahr. Ab dem 01.01.2021 waren sie nur noch ein Jahr gültig; die Verlängerung war um jeweils ein weiteres Jahr möglich. Kinderreisepässe werden von den Staaten weltweit und teilweise auch innerhalb der EU nicht mehr überall als Ausweisdokument akzeptiert. Die Anerkennung deutscher Kinderreisepässe durch andere Staaten kann durch Deutschland nicht beeinflusst werden. Einige Staaten fordern bei Einreise, dass das Passdokument eine bestimmte Restgültigkeit aufweist, in der Regel drei bis sechs Monate. Damit Familienreisen nicht unterbrochen werden müssen, weil der (verlängerte) Kinderreisepass nicht anerkannt wird, hat der Gesetzgeber am 12. Oktober 2023 ein Gesetz veröffentlicht, das u. a. den Kinderreisepass zum 01.01.2024 abschafft.

Was passiert mit einem vorhandenen Kinderreisepass mit Restgültigkeit?
Bereits ausgestellte Kinderreisepässen bleiben weiterhin gültig. Ab dem 01.01.2024 ist eine Verlängerung der Gültigkeit allerdings nicht mehr möglich. Ist das Dokument abgelaufen, gibt es keine Verlängerungsoption.

Welches Dokument ist das Richtige für das geplante Reiseziel?
Grundsätzlich benötigt jedes Kind auf Reisen ein eigenes, gültiges Dokument. Für Reisen innerhalb der Europäischen Union genügt in der Regel der Personalausweis. Ein Reisepass wird hingegen für Reisen außerhalb der Europäischen Union benötigt. Genauere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amtes (https://www.auswaertiges-amt.de/de).

Was ist für die nächste Reise zu beachten?
Das Gesichtsbild von Säuglingen und Kleinkindern kann sich innerhalb kürzester Zeit stark verändern, sodass eine eindeutige Identifizierung teilweise schon vor Erreichen des vermerkten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich ist. Das Dokument ist dann vorzeitig ungültig. Dies ist von den Eltern vor Reiseantritt zu prüfen – ggf. ist ein neuer Personalausweis oder Reisepass für das Kind zu beantragen.
Die Fertigstellung der Kinderreisepässe erfolgte bislang in den eigenen Verwaltungen, wodurch diese bereits nach kürzester Zeit abgeholt werden konnten. Da nun für Kinder reguläre Dokumente benötigt werden, deren Herstellung bei der Bundesdruckerei in Berlin erfolgt, ist mit einer Bearbeitungszeit von 3 bis 4 Wochen ab Beantragung zu rechnen. Auf diese Zeitspanne haben die Behörden leider keinen Einfluss und können den Prozess daher auch nicht beschleunigen.

Eltern werden daher dringend gebeten, dies bei Urlaubsplanungen zu berücksichtigen und rechtzeitig die Gültigkeit der eigenen Ausweise – und die der Kinder – zu überprüfen und falls erforderlich die Neuausstellung im Bürgerbüro zu beantragen. Bitte beachten Sie, dass bei der Antragsstellung neben den Eltern auch das jeweilige Kind im Bürgerbüro vorstellig werden muss!

 

Kosten der Ausweisdokumente:

Personalausweis:
ab 24 Jahre 37,00 €
von 12 - 24 Jahre 22,80 €
vorl. Personalausweis 10,00 €
Reisepass:
unter 24 Jahre 37,50 €
über 24 Jahre 70,00 €
Expresspass zuzüglich 32,00 €
vorl. Reisepass 26,00 €