Breitbandausbau in Bergtheim

Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern
(Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)

BayGibitR – Breitband Förderverfahren

Die Gemeinde Bergtheim beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß der „Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)“.
Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente.
Alle weiteren Informationen zur Richtlinie sowie Hinweise sind auf https://www.schnelles-internet-in-bayern.de veröffentlicht.

Förderschritt 7 – BayGibitR, Kooperationsvertrag

Der Vertrag für den geförderten Gigabitausbau gemäß der BayGibitR wurden am 12.07.2023 zwischen der Gemeinde Bergtheim und der Telekom Deutschland GmbH unterzeichnet.
Die Stellungnahme der Gemeinde Bergtheim ist nachfolgend zum Download bereitgestellt:

Zuwendungsbescheid - Eingang des Förderbescheids

Der Zuwendungsbescheid der Regierung von Unterfranken nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) ging am 23.06.2023 bei der Gemeinde Bergtheim ein.

Förderschritt 5 – BayGibitR, Auswahlverfahren Ergebnis

Bekanntmachung der Gemeinde Bergtheim bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie - BayGibitR

Förderschritt 4 – BayGibitR, 2tes Auswahlverfahren Bekanntmachung

Die Gemeinde Bergtheim führt zur Bestimmung eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aus-/Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies einstufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 7 der Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR) durch.

Zugrunde liegt hierfür die Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR).

Alle nötigen Dokumente und Informationen sind ausschließlich über die Vergabeplattform abzurufen.

Das Vergabeverfahren erfolgt elektronisch über den Link https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av1b3cfb.

Aufhebung der Ausschreibung

Die Gemeinde Bergtheim hat das Ausschreibungsverfahren im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) aufgehoben.
Es wird zeitnah ein erneutes Ausschreibungsverfahren gestartet.

Förderschritt 4 – BayGibitR, Auswahlverfahren Bekanntmachung

Die Gemeinde Bergtheim führt zur Bestimmung eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aus-/Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies einstufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 7 der Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR) durch. Die Gemeinde Bergtheim bittet mit der nachfolgenden Bekanntmachung und den weiteren Unterlagen Angebote bis zum 23.12.2021, 11.00 Uhr, einzureichen. Die Zusendung der Adressliste an den Betreiber erfolgt erst nach Eingang der folgenden unterschriebenen Verträge zur Verarbeitung von Geobasisdaten und Geodatendiensten.

- Die Gemeinde Bergtheim gewährt eine Fristverlängerung für die Angebotsabgabe bis zum 20.01.2022 um 11.00 Uhr. -



Förderschritt 3 – BayGibitR, Markterkundung, Ergebnis

Die Gemeinde Bergtheim hat eine Markterkundung nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt.
Die Ergebnisse der Markterkundung können in der nachfolgenden Datei eingesehen werden.


Förderschritt 2 – BayGibitR, Markterkundung, Bekanntmachung

Die Gemeinde Bergtheim veröffentlicht gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR eine Befragung im Rahmen dieser Markterkundung.
Die Gemeinde Bergtheim bittet alle Netzbetreiber und Investoren sich bis spätestens 07.05.2021 an der Markterkundung zu beteiligen.

Die Zusendung der Adresslisten (AL) an den Betreiber erfolgt erst ab Eingang der unterschriebenen Verpflichtungserklärung (siehe Förderschritt 1).

Förderschritt 1 – BayGibitR, Beginn Bestandsaufnahme

Gemäß der BayGibitR hat die Gemeinde Bergtheim für das vorläufige Erschließungsgebiet die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload in einer Adressliste und einer Karte nachfolgend veröffentlicht.

Hinweise zu den Nutzungsbedingungen der amtlichen Hauskoordinaten

Die AL enthält Daten der Bayerischen Vermessungsverwaltung. Bei Veröffentlichung der Adressliste bzw. bei Weitergabe der Daten an einen Auftragnehmer sind die Nutzungsbedingungen i. V. m. der Verpflichtungserklärung zu beachten.

Soweit mehr als 30 % der Adressen einer Gemeinde in der AL enthalten sind, darf die AL nicht ohne weiteren Zugangsschutz veröffentlicht werden. Die Nutzungsbedingungen sind von Auftragnehmern (z.B. Netzbetreiber) durch Unterzeichnung der Verpflichtungserklärung anzuerkennen. Beide Dokumente können auf der Internetseite des Breitbandzentrums https://www.schnelles-internet-in-bayern.de heruntergeladen werden und sind mit Bekanntmachung der Markterkundung (Modul 2) sowie der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens (Modul 4) auf der Internetseite der Gemeinde zu veröffentlichen.

Beinhaltet die AL weniger als 30 % der Adressen einer Gemeinde, so kann die Adressliste mit Bekanntmachung der Markterkundung bzw. des Auswahlverfahrens zusammen mit den Nutzungsbedingungen und der Verpflichtungserklärung auf der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht werden.